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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1  Diese AGB gelten für alle Kurse / Veranstaltungen des Volkshochschulzweckverbands Troisdorf und Niederkassel, auch für solche, die auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

1.2  Die Teilnahme an Kursen / Veranstaltungen ist ab dem 16. Lebensjahr möglich, sofern keine Ausnahmen getroffen sind.

1.3  Studienreisen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Die vhs tritt insoweit nur als Vermittler auf.

1.4  Rechtsgeschäftliche Erklärungen (Anmeldungen, Abmeldungen, Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform. Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsabschluss und Informationen zum Vertrag

2.1  Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.2 Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

2.3  Anmeldungen bedürfen der Schriftform, bei Anmeldungen ist entweder das Online-Anmeldeformular oder die Anmeldekarte aus dem vhs-Programmheft zu verwenden. Die Anmeldungen müssen der vhs spätestens eine Woche vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn vorliegen.

2.4  Die vhs verschickt keine Anmeldebestätigungen. Bei Online-Anmeldungen wird eine Eingangsbestätigung versandt.

2.5  Die Anmeldungen sind an die Kündigungs- und Widerrufsfristen gebunden (Punkt 7 AGB).

2.6 Im Falle einer Online-Anmeldung können Interessenten Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den Button „zahlungspflichtig buchen“ nicht bestätigen, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klicken und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung korrigieren.

2.7  Die vhs speichert den Anmeldetext der Online-Anmeldung und Anmeldekarten. Anmeldende haben die Möglichkeit, die Online-Anmeldung mittels der Druckfunktion ihres Browsers auszudrucken, sich eine Kopie der Anmeldekarte anzufertigen oder gesondert schriftlich den Vertragstext anzufordern.

3. Vertragspartnerinnen, Vertragspartner und Teilnehmende

3.1  Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages (schriftliche  Anmeldung) werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und den Anmeldenden (Vertragspartner/in) begründet. Anmeldende können das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen (Mehrfachanmeldungen). Diese Person ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmer/in bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

3.2  Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4. Entgelt, Ermäßigung und Veranstaltungstermin

4.1  Das Entgelt wie auch die Veranstaltungstermine und Kursdauer ergeben sich aus der bei der Anmeldung aktuellen Ankündigung im Programmheft und dem Internetauftritt. Die vhs behält sich Änderungen, die sie nicht zu vertreten hat, bis Kursbeginn vor. Teilnehmende können dann von ihrem Recht der Abmeldung / Kündigung unabhängig der Fristen Gebrauch machen. Die Grundlage für die Entgelte bildet die Entgeltordnung, die den Entgelttarif beinhaltet. Das Entgelt enthält eine Anmeldepauschale.

4.2  Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Bei Nichtzustandekommen eines Kurses wird das Entgelt in voller Höhe erstattet.

4.3  Die bei Kochkursen entstehenden Lebensmittelkosten werden ebenfalls mit der Anmeldung fällig und sind auch bei Nichtteilnahme zu zahlen. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung wird durch die vhs abgesagt oder es erfolgt eine fristgemäße Abmeldung.

4.4  Mit der Anmeldung per Internet über die Homepage der vhs oder mit der Anmeldekarte können Teilnehmende der vhs ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, mit dem sie die vhs ermächtigen, Zahlungen von ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und ihr Kreditinstitut anweisen, die von der vhs auf ihrem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dazu müssen die vorgesehenen Felder ausgefüllt werden. Ab Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats wird frühestens 10 Tage nach Kursbeginn das Entgelt per Lastschrift eingezogen.

Überweisungen des Entgeltes sind auf eines der folgenden Konten vorzunehmen:

Kreissparkasse Köln   IBAN: DE29 3705 0299 0006 0000 20, BIC: COKSDE33XXX

VR-Bank Rhein-Sieg, Siegburg    IBAN: DE74 3706 9520 1102 2880 13, BIC: GENODED1RST

EC-Zahlungen sind während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle in Troisdorf möglich.

4.5  Entgeltermäßigungen sind für Teilnehmende wohnhaft im Verbandsgebiet der vhs Troisdorf und Niederkassel möglich.

4.5.1 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB 3) erhalten auf Antrag gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung von 30 % für ausgewählte Kurse in den Fachbereichen Sprachen und Arbeit Beruf, sofern sie in Troisdorf oder Niederkassel wohnen (Antrag auf der Rückseite der Anmeldekarte, bei Anmeldung im Internet formlos durch zusätzliche E-Mail, ein schriftlicher Nachweis muss vorgelegt werden).

4.5.2 vhs-Pass: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB 12) und nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB 2) – Grundsicherung für Arbeitssuchende - können auf Antrag einen vhs-Pass vor Kursbeginn erhalten, der zum Besuch aller vhs-Veranstaltungen berechtigt (mit Ausnahme von Studienreisen, Exkursionen, fremdfinanzierten Kursen und Vertragsmaßnahmen), sofern sie in Troisdorf oder Niederkassel wohnen. Das Entgelt für diesen Pass beträgt je Semester einmalig 10,00 €. Zusätzliche Kosten (z.B. Gerätebenutzung, Lebensmittelumlage usw.) werden gesondert berechnet und unterliegen nicht der Ermäßigung. Wenn ein Pass beantragt wird, muss ein gültiger Nachweis vorliegen. Der vhs-Pass muss vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden. Der vhs-Pass berechtigt zur Teilnahme an maximal fünf vhs-Kursen pro Semester.

4.5.3 Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten eine 10%-ige Ermäßigung auf Kursentgelte.

4.6  Die vhs verschickt Rechnungen und Bescheinigungen kostenpflichtig und nur auf Anfrage.

5. Organisatorische Änderungen

5.1  Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Person durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit den Namen der Dozierenden angekündigt wurde.

5.2  Die vhs kann aus sachlichen Gründen und in einem dem Vertragspartner zumutbarem Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

5.3  Muss eine Unterrichtseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z.B. Erkrankung der Dozierenden) kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Punkt 6 Abs. 2 sinngemäß.

5.4  Ein Kurs wird durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Kurse mit weniger Angemeldeten können stattfinden, wenn sich alle Angemeldeten schriftlich mit der Entgeltstaffel einverstanden erklären.

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

6.1  Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel 10 Personen. Ausnahmen sind in der Kursankündigung angegeben. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs fünf Werktage vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Vertragspartnerin nicht.

6.2  Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung    von Dozierenden) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der bereits durchgeführten Unterrichtseinheiten erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistungen für die Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartner ohne Wert ist.

6.3  Die vhs wird die Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der Punkte 6 Abs. 1 und 2 zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von fünf Werktagen informieren und ggf. das bereits gezahlte Entgelt innerhalb von sieben Werktagen erstatten.

6.4  Wird das geschuldete Entgelt (Punkt 4) nicht bis Kursbeginn entrichtet, kann die vhs unter Ankündigung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten.

6.5  Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen oder Vertragspartner von Veranstaltungen ausschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangegangener Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozierenden, insbesondere bei Störung des      Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten

- Ehrverletzungen aller Art gegenüber Dozierenden, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der vhs

- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit usw.)

- Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen jeglicher Art

- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung

Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch die Kündigung oder den Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner

7.1  Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben die Vertragspartner die vhs auf den Mangel hinzuweisen und innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können die Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

7.2  Die Vertragspartner können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Punkt 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt anteilig entsprechend der bisher durchgeführten Unterrichtseinheiten erstattet. Das gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistungen für die Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartner ohne Wert ist.

7.3  Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.

7.4  Kündigungen oder Widerrufe können nur schriftlich gegenüber der vhs erfolgen. Sie sind bis zu Beginn  des Kurses  möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird. Bei Kündigungen oder Widerrufen bis sechs Werktage vor Kursbeginn oder 12 Werktage vor Tages-, Wochenend- und Wochenseminaren wird das Teilnehmerentgelt erstattet. Die Anmeldepauschale wird nicht erstattet. Sie entspricht dem Anteil der seitens der vhs-Verwaltung erbrachten Dienstleistung.

7.5  Machen die Vertragspartner von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so haben sie die bereits erhaltenen Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzugeben.

8. Schadensersatzansprüche

8.1  Schadensersatzansprüche der Vertragspartner gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2  Der Ausschluss gemäß Abs. 8.1 gilt ferner nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartner verletzt, die diesen nach Inhalt und Zweck des Vertrages zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Schlussbestimmungen, Datenschutz

9.1  Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

9.2  Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

9.3  Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn Familienname, Vorname, Wohnort, Straße und das Geburtsdatum (*) vorliegen, sie sind obligatorisch für die Veranstaltungsdurchführung. Die übrigen Angaben sind freiwillig, sie dienen statistischen Zwecken. Die Erfassung und Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (DSGVO). Die Vertragspartner können dem jederzeit widersprechen (Widerrufsrecht, Widerrufsformular).

10. Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)

10.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.

10.2 Die vhs ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet.

Stand: 22. November 2023

Anmelden

Anmeldeverfahren

Schriftlich: mit Anmeldekarte

Internet: www.vhs-tdf-ndk.de

Beachten Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre Anmeldung muss spätestens eine Woche vor Kursbeginn der vhs vorliegen. Sollte die Mindestteilnehmendenzahl dann nicht erreicht sein, wird der Kurs abgesagt.

 

Anmeldebestätigung

Nur bei Kursbuchungen über unsere Internetseite erhalten Sie automatisch eine Anmeldebesetätigung.

 

Abmelden

Abmeldungen sind nur schriftlich möglich.

1 Woche vor Kursbeginn
2 Wochen vor Beginn der Tages- oder Wochenendveranstaltung.

Eine spätere Abmeldung ist nur aus trifftigem Grund gegen Vorlage eines eintsprechenden Nachweises (z.B. Attest) möglich.

Teilnahmeentgelt und Zahlung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der vhs wird ein Entgelt fällig. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren oder per Überweisung erfolgen. Wir empfehlen eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn.

Überweisungen des Entgeltes sind auf eines der folgenden Konten vorzunehmen:

Kreissparkasse Köln

IBAN: DE29 3705 0299 0006 0000 20

BIC: COKSDE33XXX

VR-Bank Rhein-Sieg, Siegburg

IBAN: DE74 3706 9520 1102 2880 13

BIC: GENODED1RST

 

Entgeltermäßigung

1. Entgeltermäßigungen sind für Teilnehmende wohnhaft im Verbandsgebiet Troisdorf und Niederkassel möglich.

1.1 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB 3) erhalten auf Antrag gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung von 30 % für ausgewählte Kurse in den Fachbereichen Sprachen und Arbeit Beruf (Antrag auf der Rückseite der Anmeldekarte, bei Anmeldung im Internet formlos durch zusätzliche E-Mail, ein schriftlicher Nachweis muss vorgelegt werden).

1.2 vhs-Pass: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB 12) und nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB 2) – Grundsicherung für Arbeitssuchende - können auf Antrag einen vhs-Pass vor Kursbeginn erhalten, der zum Besuch von fünf vhs-Veranstaltungen pro Semester berechtigt (mit Ausnahme von Studienreisen, Exkursionen, fremdfinanzierten Kursen und Vertragsmaßnahmen). Das Entgelt für diesen Pass beträgt je Semester einmalig 10,00 €. Zusätzliche Kosten (z.B. Gerätebenutzung, Lebensmittelumlage usw.) werden gesondert berechnet und unterliegen nicht der Ermäßigung. Ein gültiger Nachweis muss vorliegen.

1.3 Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten eine 10%-ige Ermäßigung auf Kursentgelte.

Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung kostenpflichtig ausgestellt.